Wohnung
Mümliswil-Ramiswil SO
Versteigerungsort:Betreibungsamt Thal-Gäu, Schmelzihof/Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal 1. Stock, Gerichtssaal Nr. 104
Versteigerungen
Betreibungs- und konkursamtliche Grundstücksversteigerungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), für die ganze Schweiz und nach Termin sortiert.
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Wohnung
Versteigerungsort:Betreibungsamt Thal-Gäu, Schmelzihof/Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal 1. Stock, Gerichtssaal Nr. 104
Liegenschaft
Versteigerungsort:Schmelzihof, Wengimattstrasse 2, 4710 Klus-Balsthal, Sitzungszimmer UG11
Liegenschaft
Versteigerungsort:Amthaus Olten, Amthausquai 23, Sitzungszimmer Aare
Liegenschaft
Versteigerungsort:Amthaus Olten, Amthausquai 23, Sitzungszimmer Aare
Liegenschaft
Versteigerungsort:Amthaus Olten, Amthausquai 23, Sitzungszimmer Aare
Liegenschaft
Versteigerungsort:Amthaus Olten, Amthausquai 23, Sitzungszimmer Aare
Liegenschaft
Versteigerungsort:Grienackerweg 14, 4226 Breitenbach (Sitzungszimmer Amtschreiberei Dorneck + Thierstein)
Amtliche Schätzungnicht publiziert
Liegenschaft
Versteigerungsort:Infolge vorausgehender Einigungsverhandlung bezüglich der Pfandbelastung des Gesamtgrundstückes (im Sinne von Art. 73a Abs. 3 und 73e ff. i.V.m. Art. 102 der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken [VZG]) werden der Steigerungstag und das Steigerungslokal später bekannt gegeben.
Wohnung
Versteigerungsort:Infolge vorausgehender Einigungsverhandlung bezüglich der Pfandbelastung des Gesamtgrundstückes (im Sinne von Art. 73a Abs. 3 und 73e ff. i.V.m. Art. 102 der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken [VZG]) werden der Steigerungstag und das Steigerungslokal später bekannt gegeben.
Liegenschaft
Versteigerungsort:Infolge vorausgehender Einigungsverhandlung bezüglich der Pfandbelastung des Gesamtgrundstückes (im Sinne von Art. 73a Abs. 3 und 73e ff. i.V.m. Art. 102 der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken [VZG]) werden der Steigerungstag und das Steigerungslokal später bekannt gegeben.
Liegenschaft
Versteigerungsort:Infolge vorausgehender Einigungsverhandlung bezüglich der Pfandbelastung des Gesamtgrundstückes (im Sinne von Art. 73a Abs. 3 und 73e ff. i.V.m. Art 102 der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken [VZG]) werden der Steigerungstag und das Steigerungslokal später bekannt gegeben.
Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB) über amtsblattportal.ch, täglich abgeglichen. Schätzwerte sind die amtlichen Schätzungen aus der Publikation, keine Verkehrswerte. Schuldnerdaten werden weder gespeichert noch angezeigt. Massgebend ist die Publikation; vor einer Teilnahme beim zuständigen Betreibungs- oder Konkursamt erkundigen.